Ordnung im Karton. Einfach. Sicher. Verpackt.
Super-Combi

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines:

1. Für alle Geschäfte mit uns gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sofern abweichende Vereinbarungen nicht ausdrücklich und schriftlich getroffen werden.

Entgegenstehende Bedingungen unserer Geschäftspartner sind für uns nicht verbindlich.

2. Die vertraglichen Rechte des Käufers sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar.

3. Unsere Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet sind. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen. Dabei ist der Inhalt der Bestätigung maßgebend.

Lieferung:

4. Alle Lieferungen erfolgen nach Möglichkeit innerhalb der vereinbarten Lieferfrist ab Kerpen. Umstände, welche die Lieferung unmöglich machen oder erschweren, insbesondere behördliche Maßnahmen, Streik, höhere Gewalt und andere Betriebsstörungen, die den Fortgang der Fabrikation beeinträchtigen (Maschinenschaden, Rohstoff- oder Betriebsmittelmangel usw.) befreien den Verkäufer auf die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferung verkaufter Waren. Dauert die Leistungsstörung länger als vier Wochen, so haben beide Parteien das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für irgendwelche Schäden übernehmen wir nicht.

5. Bei jeder Versendungsform und auch bei Franko-Lieferung reist die Ware ab unserem Lager auf Gefahr des Käufers.

6. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach unserer Wahl, normalerweise auf austauschbaren Europaletten mit üblicher Verschnürung ohne weitere Umhüllung. Wünscht der Käufer eine darüber hinausgehende Verpackung, so wird diese berechnet.

7. Mangels Versandanweisung des Käufers wählen wir die Versandart und den Versandweg. Jede Erhöhung der Frachtkosten durch Änderung der Frachtart, des Beförderungsweges, des Bestimmungsortes sowie durch Klein-, Hoch-, und Eilzuschläge etc. trägt der Käufer.

8. Wird durch LKW frei Hof während der üblichen Geschäftszeit geliefert und das Fahrzeug kann infolge der Beschränkung der Anlieferungszeit nicht oder nicht rechtzeitig entladen werden, so trägt der Käufer die direkt oder indirekt entstehenden Frachtmehrkosten.

9. Folgende Mehr- oder Minderlieferungen berechtigen nicht zur Beanstandung bzw. Teilrückgabe oder Anspruch auf Nachlieferung, ferner nicht auf Schadensersatz: bis 500 Stück: 20 %, ab 500 Stück: 10 %

10. Wird die Ware auf Paletten angeliefert, so bleiben diese unser Eigentum. Sie sind vom Auftraggeber innerhalb 2 Wochen frachtfrei an uns zurückzusenden, sofern der Auftraggeber nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Paletten dem anliefernden LKW sofort mitzugeben. Im Falle nicht rechtzeitiger Rückgabe sind wir berechtigt, die Paletten dem Auftraggeber zu berechnen.

Mängelrüge:

11. Mängelrügen sind unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von acht Tagen schriftlich bei uns geltend zu machen.

Die gerügte Ware ist ordnungsgemäß zu lagern, wofür der Käufer haftet. Benutzung, Verarbeitung oder Weiterversendung mangelhafter Ware schließt jegliche Gewährleistung aus. Mängel der Ware, die ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, berechtigen nur zur Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit. Wandlung und Minderung sowie Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Muster/Stanzformen/Klischees/Modelle:

12. Stanzformen werden von uns 3 Jahre nach dem letzten Auslieferungsdatum, wenn nicht anders vereinbart, vernichtet.

13. Skizzen, Entwürfe und Muster werden berechnet, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt. Sie bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder verwertet noch nachgeahmt werden. Für alle angebotenen Entwürfe und Modelle behalten wir uns Zwischenverkauf vor, wenn nichts Gegenteiliges im Angebot vermerkt ist.

14. Muster sind von Hand gefertigt. Wir behalten uns daher bei Lieferungen handelsübliche Abweichungen vor. Das gleiche gilt bei handelsüblichen Qualitäts- und Farbabweichungen.

Zahlungsbedingungen:

15. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Datum fällig. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, wenn noch ein Schuldensaldo aus älterer Lieferung besteht und bei Wechselzahlung. Wechsel werden nur ausnahmsweise und nach vorheriger Absprache hereingenommen und dann nur zahlungshalber mit dem üblichen Vorbehalt. Nebenkosten und Spesen sind vom Käufer zu tragen.

16. Bezahlt der Käufer die ausgelieferte Ware nicht innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum, so sind wir berechtigt, ab dem 31. Tag Zinsen in Höhe von 2% über dem Bundesbankdiskontsatz oder bei höherer eigener Verzinsungspflicht deren Satz zu verlangen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten. Unberührt hiervon bleiben unsere sonstigen Rechte, insbesondere der Anspruch auf Herausgabe unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.

17. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, außer wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Dasselbe gilt für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht.

Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung:

18. Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung und der Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehungen unser Eigentum. Sie ist bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung auf unser Verlangen an uns herauszugeben. Bei Zahlungseinstellung ist die Ware auszusondern und zu unserer Verfügung zu halten. Bei Be- oder Verarbeitung der Ware erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf das Erzeugnis. Bei Weiterveräußerung der Ware gilt der Anspruch des Käufers gegen seinen Abnehmer an uns als abgetreten, soweit sie noch nicht bezahlt ist. Zur Datenspeicherung des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer sind wir berechtigt.